Kirchenpfleger:innen

Für jede Geldtransaktion sind in der evangelischen Kirche vier Augen nötig.

Zwei Augen gehören dem Pfarrer oder der Pfarrerin. Er/sie verantwortet die Ausgaben und Anschaffungen für die verschiedenen Arbeitsbereiche, weist Rechnungen an und unterschreibt Überweisungen.

Die zwei anderen Augen gehören dem Kirchenpfleger oder der Kirchenpflegerin. Er/sie überweist Rechnungen, zieht Beiträge ein, geht zur Bank, hat einen Blick auf das Vermögen der Kirchengemeinde und die Zinsentwicklung. Mehr noch: Er/sie bucht alle Ein- und Ausgaben der Kirchengemeinde auf verschiedene Haushaltsstellen, wirkt bei der Erstellung des Haushaltsplanes mit und arbeitet bei alledem mit großer Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit.