Mitarbeitendenvertretung

In der Kirche gibt es viele Aufgaben und Anstellungsformen. In der Verwaltung, im pädagogischen, sozialen, diakonischen und kirchenmusikalischen Bereich, bei der Pflege von Menschen und Gebäuden sind viele unterschiedliche Menschen und Berufsgruppen tätig.

Die Mitarbeitendenvertretung  ist der "Betriebsrat" in der Kirche. Die MAV vertritt die Belange der kirchlichen Mitarbeitenden und Angestellten. Sie wirkt bei Neuanstellungen und Kündigungen mit. Sie hat ein Auge auf die richtige Eingruppierung. Sie sammelt Informationen über aktuelle Entwicklungen im Arbeitsrecht. Sie steht bei Konflikten zur Seite und bietet Beistand und Unterstützung an. Sie behandelt alle Anliegen und Anfragen absolut vertraulich. Kurz: Sie ist für Sie da. Wir sind für Sie da.

 

Unsere 1. Vorsitzende ist Elke Suarez

Sie ist direkt und umkompliziert so zu erreichen:

Festnetz: 089 215564870
Fax: 089 215564879
Mobil: 01575 - 66 268 20

E-Mail: mav.msw(at)elkb.de

Wir sind ein Gremium aus sechs gewählten Mitgliedern aus den drei Münchner Prodekanaten Mitte, Süd und West. Mehr über uns erfahren Sie auf unserer Website.

Direkten Kontakt mit uns können Sie so aufnehmen:
mav.msw(at)elkb.de

Unsere Postanschrift lautet:
Hartstraße 8
82110 Germering
 

Bei unserer Arbeit stützen wir uns auf die Ausführungen im Mitarbeitervertretungsgesetz der ELKB

§ 35 Allgemeine Aufgaben der Mitarbeitervertretung
(1) Die Mitarbeitervertretung hat die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu fördern. Sie hat in ihrer Mitverantwortung für die Aufgaben der Dienststelle das Verständnis für den Auftrag der Kirche zu stärken und für eine gute Zusammenarbeit einzutreten.
(2) Unbeschadet des Rechts des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin, persönliche Anliegen der Dienststellenleitung selbst vorzutragen, soll sich die Mitarbeitervertretung der Probleme annehmen und die Interessen auf Veranlassung des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin, sofern sie diese für berechtigt hält, bei der Dienststellenleitung vertreten.
(3) Die Mitarbeitervertretung soll insbesondere
a) Maßnahmen anregen, die der Arbeit in der Dienststelle und ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen dienen,
b) dafür eintreten, dass die arbeits-, sozial- und dienstrechtlichen Bestimmungen, Vereinbarungen und Anordnungen eingehalten werden,
c) Beschwerden, Anfragen und Anregungen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen entgegennehmen und, soweit diese berechtigt erscheinen, durch Verhandlungen mit der Dienststellenleitung auf deren Erledigung hinwirken,
d) die Eingliederung und berufliche Entwicklung hilfs- und schutzbedürftiger, insbesondere behinderter oder älterer Personen in die Dienststelle fördern und für eine ihren Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechende Beschäftigung eintreten,
e) für die Gleichstellung und die Gemeinschaft von Frauen und Männern in der Dienststelle eintreten und Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele anregen sowie an ihrer Umsetzung mitwirken,
f) die Integration ausländischer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen fördern,
g) Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und des betrieblichen Umweltschutzes fördern.
(4) Werden Beschwerden nach Absatz 3 Buchstabe c in einer Sitzung der Mitarbeitervertretung erörtert, hat der Beschwerdeführer oder die Beschwerdeführerin das Recht, vor einer Entscheidung von der Mitarbeitervertretung
gehört zu werden.

Noch mehr Informationen über die Mitarbeitervertretung finden Sie auf der Website des Dekanatsbezirkes.