Wir wissen, dass ihr da seid!

Bildrechte beim Autor
Warnstufe 0?

Für Weichmacher gibt es keine Warnschilder.
Mission invisible.
Die Gefahr stinkt nicht.
Gute Tarnung.
Warnstufe 0.

Die Jagd auf die Weichmacher funktioniert nur mit Köpfchen, Disziplin und Geduld.
Weichmacher lassen sich nicht direkt erkennen. Sie sind in aller Regel geruch- und geschmacklos. Jedes weiche oder biegsame Produkt aus PVC verdient unsere besondere Aufmerksamkeit. Der Recycling-Code für PVC enthält eine „3“ und die Buchstabenfolge „PVC“.
Phthalate, wir wissen jetzt, dass ihr da seid.
Warnstufe 1.

Alle Lebensmittel, die in Materialien aus Weich-PVC verpackt werden, können Phthalate enthalten. Gerade fetthaltige Lebensmittel wie Öl, Pesto und Käse sind besonders häufig belastet. Des Weiteren können Phthalate auch bei der Lebensmittelverarbeitung (z.B. wenn sich diese in Schläuchen befinden) ins Essen gelangen.
Wir sehen euch nicht, aber wir wissen jetzt, dass ihr da seid!
Warnstufe 2.

Vom ahnungslosen Opfer werden wir zu Genießer*innen.
Denn die frische Zubereitung von Essen hilft und schon vorher der Kauf von Unverpacktem.
Die Verwendung von immer weniger Fertigprodukten hilft.
Ein regelmäßiger Wechsel von Produktmarken hilft. Denn gleiche Lebensmittel können, je nach Herkunft, unterschiedliche Mengen an Weichmachern enthalten.

Verbraucherinnen und Verbraucher haben die Möglichkeit, beim Hersteller, Importeur oder Handel nachzufragen, ob fortpflanzungsschädliche Phthalate enthalten sind.

Das Umweltbundesamt hat mit der Internetseite "Reach-info" (https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/reach-chemikalien-reach) ein entsprechendes Antragsformular zur Verfügung gestellt. Mit der Smartphone-App "Scan4Chem" des Umweltbundesamtes können Verbraucher*innen den Strichcode auf dem Produkt angeben. Eine Antwort muss innerhalb von 45 Tagen erfolgen.

Nutzen Sie Ihr Auskunftsrecht und fragen Sie vor dem Kauf beim Anbieter nach, welche besonders besorgniserregenden Stoffe in dem Produkt enthalten sind. Scannen Sie den Barcode des Produktes und versenden Sie automatisch eine Anfrage an den zuständigen Hersteller oder Importeur.

Dieses Recht auf Information ermöglicht uns die EU-Chemikalienverordnung REACH. Es gilt unabhängig von einem möglichen Kauf des Produkts.

Dr. Birgitt Salamon,
Biologin und Umweltbeauftragte der Gethsemanegemeinde