Kirchenasyl will in Schutz nehmen und einen sicheren Raum bieten. Es ist für besondere individuelle Härtefallsituationen gedacht und immer die letzte aller Möglichkeiten. Es währt solange, bis bei Dublin-Verfahren ein Selbsteintritt durch das BAMF erreicht werden kann.
Soll ein Geflüchteter/eine Geflüchtete ins Kirchenasyl genommen werden, braucht es dafür sorgfältige Überlegungen im Kirchenvorstand und einen entsprechenden Beschluss.
Vor dem Beginn eines konkreten Kirchenasyls wird die rechtliche Situation geprüft und Rücksprache mit Thomas Schmitt (Kirchenasylbeauftragter der bayerischen Landeskirche) gehalten. Die Kirchengemeinde entscheidet sich für einen Raum, in dem der/die Geflüchtete untergebracht werden kann (Bett/Waschgelegenheit/Kochgelegenheit/Privatsphäre). Sie klärt, ob es genügend Menschen gibt, die sich um die praktische Versorgung, um Deutschunterricht und Zeitvertreib kümmern können.
Kirchenasyle finden in der Regel still statt, das heißt ohne Einbezug der Presse. In wenigen Fällen macht ein Kirchenasyl unter bewusstem Einbezug der Presse Sinn.